Aufgaben des SiGeKo während der Ausführung
Schutzmaßnahmen bekanntmachen: Der Koordinator muss den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan allen Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, aber auch Subunternehmen und Unternehmer ohne Beschäftigte) vermitteln und diesen auch ggf. anpassen und fortschreiben.
Kontrolle der Einhaltung der Maßnahmen: Die Kontrolle, ob die Baustellenverordnung, die Grundsätze nach § 4 des ArbSchg angewendet sowie die Arbeitsverfahren ordnungsgemäß ausgeführt werden, zählt auch zu den Aufgaben des Koordinators.
Koordination der Zusammenarbeit ausführender Unternehmen: Hierbei müssen Wechselwirkungen (siehe oben) beachtet werden, um gegenseitige Gefährdungen zu vermeiden. Beispielsweise durch Sicherheitsbesprechungen.